EN | FR | RU | PO

Verkürzung der Sperrfrist

"... damit haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird angewiesen, nicht vor Ablauf von x Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen."  So oder ähnlich könnte die Formulierung lauten, wenn Sie über den strafrechtlichen Fahrerlaubnisentzug und die verhängte Sperrfrist unterrichtet werden.

 

Der (Noch-) Führerscheininhaber soll durch die Sperrfrist die Zeit erhalten, die er benötigt, um sich zu bessern. Gleichzeitig sollen alle anderen Verkehrsteilnehmer in dieser Phase vor Fahrten des zukünftigen Fußgängers geschützt werden. In Fachkreisen spricht man von "Besserung und Sicherung" innerhalb der Sperrfrist.

 

Die gute Nachricht: Wenn das Gericht zu der Annahme kommt, dass sich der Betroffene gebessert hat, kann es die Sperre verkürzen. Eine erfolgreich absolvierte verkehrstherapeutische Maßnahme bei einer anerkannten Verkehrspsychologin wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Einschätzung der Richter aus.

 

Bei VBS Nicole Adam können Sie an einer genau solchen verkehrstherapeutischen Maßnahme teilnehmen. Also, wenn es Sie "erwischt" hat, melden Sie sich bei uns. Dann klären wir in Abstimmung mit Ihrem Anwalt, was Sie tun können, um die Chance zu erhöhen, Ihren Führerschein frühzeitig zurückzubekommen. 

Fragen? Rufen Sie gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail.

04441 937935