Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis bevorsteht oder zumindest droht, hat das nicht nur Auswirkungen auf das Leben des Verkehrssünders. Familienangehörige, Anwälte, Mitarbeiter in Behörden und
später ggf. Gutachter und Richter werden mit dem Schicksal des Betroffenen konfrontiert. Das Gute ist, dass alle von der seriösen und kompetenten verkehrspsychologischen Beratung bei VBS
Nicole Adam
profitieren. Und am Ende? Am Ende wird alles gut.
Als Betroffenem brauche ich Ihnen das Gefühl nicht zu erklären. Die Aussicht, monatelang aufs Autofahren verzichten zu müssen, ist mindestens richtig blöd, wenn nicht sogar katastrophal. Aber auch für Angehörige - egal ob Geschwister, Eltern, Ehepartner oder Kinder - ist die Situation oftmals nicht einfach, wenn ein Familienmitglied den Führerschein verliert oder ihm der Verlust zumindest droht. Denn dann muss der Alltag wahrscheinlich ganz neu organisiert werden. Und schlimmstenfalls kann eine solche Situation sogar die Existenz bedrohen, wenn nämlich das Familienmitglied aus beruflichen Gründen auf die Mobilität angewiesen ist. Zum Beispiel für den Weg zu Arbeit und zurück oder als Außendienstmitarbeiter oder Kraftfahrer sogar für die Ausübung des Berufs. Motivieren Sie also den/die Betroffene/n, sich bei Nicole Adam beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen.
Ein drohender oder bereits vollzogener Entzug der Fahrerlaubnis führt viele Autofahrer im ersten Schritt zum Anwalt ihres Vertrauens. Das ist auch gut so, denn bei Ihnen ist er in guten Händen, wenn es um Beratung geht. Als Experte/Expertin in Sachen Recht wissen Sie, dass für Kraftfahrer mit vorliegenden Verkehrsverstößen vor Gericht durchaus die Möglichkeit besteht, eine verhängte oder bevorstehende Sperrfrist durch eine verkehrstherapeutische Kurzzeitintervention zu verkürzen. Und genau an dieser Schnittstelle möchte ich mich gemeinsam mit Ihnen für Ihre Mandanten starkmachen. Ihre betroffenen Mandanten werden Ihnen für Tipps und Hinweise in Bezug auf diese Thematik sicher dankbar sein. Übrigens: Auch für den Fall, dass eine richterliche Entscheidung über eine Haft- oder Bewährungsstrafe ansteht, können Ihre Mandanten durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme in meiner Praxis profitieren. Denn oftmals lassen sich Gerichte milde stimmen, wenn Beschuldigte Eigeninitiative zeigen und mit professioneller Hilfe die Ursachen und Hintergründe der Verkehrsrechtsübertretungen aufarbeiten und Strategien zur Rückfallvermeidung erlernen.
Als Behörde sind Führerscheinstellen dazu verpflichtet, nach Information, zum Beispiel durch Gerichte oder das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, die Anordnung des Führerscheinentzugs umzusetzen. Klar, dass Betroffene ihren Unmut dann häufig – und manchmal auch sehr emotional – genau bei Ihnen zum Ausdruck bringen. Und sicher werden Sie als Mitarbeiter/in der Führerscheinstelle auch mit Fragen bombardiert, auf die Sie nicht wirklich eine Antwort parat haben. Dann ist doch eine große Erleichterung, wenn Sie Ihren „Kunden“ an eine kompetente Beratungsstelle verweisen können.
Nur in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) kann die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Begutachtungsstellen des TÜV und der Dekra. Wer die Medizinisch Psychologische Untersuchung erfolgreich besteht, dem stellen die BfF ein positives MPU-Gutachten zur Vorlage bei der Führerscheinstelle aus. Dort wird das MPU-Gutachten als Entscheidungshilfe für die Fahreignung genutzt. Natürlich ist es so, dass sich auch die Gutachter über jeden Teilnehmer freuen, der es schafft. Und insofern ist eine fachlich fundierte verkehrpsychologische Vorbereitung bei Nicole Adam auch für die Begutachtungsstellen eine gute Sache.